Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens Die Putzengel

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen zwischen dem Unternehmen „Die Putzengel“, Inh. Jennifer Artz, Straße der Jungen Pioniere 66, 16767 Leegebruch (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
  2. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB).
  3. Abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Angebote, Vertragsabschluss und Leistungsarten

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend) oder durch die tatsächliche Arbeitsaufnahme vor Ort zustande.
  2. Es wird unterschieden zwischen Einzelaufträgen (z. B. einmalige Grundreinigung, Fensterreinigung, Baureinigung) und Daueraufträgen (regelmäßige Unterhaltsreinigung im Abonnement).
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung der Leistungen durch fachkundige Dritte (Subunternehmer) vornehmen zu lassen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 3 Leistungsumfang, Ausführung und Arbeitsmittel

  1. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. Angebot.
  2. Der Auftragnehmer stellt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, alle für die Reinigung erforderlichen Maschinen, Geräte und branchenüblichen Reinigungsmittel.
  3. Wünscht der Auftraggeber den Einsatz spezieller, eigener Reinigungsmittel oder Arbeitsgeräte (z. B. spezielle Pflegeöle, umweltschonende Sondermittel, eigene Staubsauger), hat er diese auf eigene Kosten rechtzeitig bereitzustellen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Eignung, Materialverträglichkeit oder Qualität dieser ortsseitig gestellten Mittel. Für Schäden oder mangelhafte Reinigungsergebnisse, die auf diese vom Auftraggeber gestellten Mittel zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht.
  4. Kann die Leistung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit des fest eingeteilten Personals), nicht am vereinbarten Termin erbracht werden, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber informieren und sich um einen zeitnahen Ersatztermin oder eine Vertretungskraft bemühen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Reinigungskraft besteht nicht.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Zugang

  1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Reinigungspersonal zum vereinbarten Zeitpunkt freier Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten gewährt wird. Erforderliche Schlüssel oder Zugangscodes sind dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  2. Kann die Reinigung am vereinbarten Termin nicht stattfinden, weil der Auftraggeber den Zugang nicht gewährleistet hat (z. B. Tür verschlossen, niemand vor Ort), befindet sich der Auftraggeber im Annahmeverzug. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, die vereinbarte Vergütung für den ausgefallenen Einsatz zu 100 % in Rechnung zu stellen, da die Einsatzzeit kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist bzw. ersparte Aufwendungen (z. B. Reinigungsmittel, Fahrtkosten) höher sind.
  3. Wasser und Strom für die Reinigungsarbeiten stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.
  4. Hinweispflicht bei empfindlichen Materialien: Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Reinigungspersonal vor Arbeitsbeginn unaufgefordert auf besonders empfindliche Materialien (z. B. unversiegelte Holzböden, spezieller Naturstein, empfindliche Armaturen, wertvolle Teppiche) oder verdeckte Mängel/Vorschäden hinzuweisen.

§ 4a Behinderungen der Ausführung

  1. Wird die Ausführung der Reinigungsarbeiten durch Umstände behindert oder unterbrochen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Räume sind durch andere Handwerker blockiert, stark zugestellte Böden/Flächen entgegen der Absprache, Ausfall von Strom oder Wasser), verlängert sich die Ausführungszeit entsprechend.
  2. Entstehen dem Auftragnehmer infolge solcher Behinderungen zusätzliche erforderliche Aufwendungen (z. B. Wartezeiten, notwendiges Aufräumen vor der eigentlichen Reinigung), sind diese vom Auftraggeber nach dem vereinbarten Stundensatz zu ersetzen, soweit die Ursache aus dessen Risikobereich stammt.

§ 5 Preise, Zuschläge und Zahlungsbedingungen

  1. Für Verbraucher (B2C) verstehen sich die Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern (B2B) werden Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer ausgewiesen.
  2. Sofern nicht als Pauschalpreis vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Angebrochene Stunden werden im 15-Minuten-Takt abgerechnet.
  3. Für Arbeiten, die auf Wunsch des Auftraggebers an Wochenenden, Feiertagen oder in den Nachtstunden durchgeführt werden, können entsprechende tarifliche Zuschläge berechnet werden, sofern dies im Angebot ausgewiesen ist.
  4. Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Bei wiederkehrenden Leistungen (Unterhaltsreinigung) erfolgt die Rechnungsstellung monatlich.
  5. Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu fordern sowie die weitere Leistungsausführung bis zur Begleichung der offenen Posten einzustellen.

§ 5a Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

  1. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Kündigung von Daueraufträgen und Stornierung

Verträge über fortlaufende Reinigungsarbeiten (Daueraufträge) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt werden, sofern im Vertrag keine abweichende Frist vereinbart wurde.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Stornierung von Einzelaufträgen: Eine kostenfreie Stornierung von vereinbarten Einzelaufträgen ist bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei einer späteren Absage durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, 50 % der vereinbarten Vergütung als Ausfallpauschale in Rechnung zu stellen. Erfolgt die Absage erst am Tag der Ausführung oder gar nicht, werden 100 % in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

§ 7 Abnahme und Reklamationen

  1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Reinigungsarbeiten als vertragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwendungen erhebt.
  2. Reklamationsfrist: Bedingt durch den ständigen Gebrauch und die natürliche Neuverschmutzung von Räumen (z. B. neu herabfallender Staub), sind Reklamationen über offensichtliche Mängel (z. B. vergessene Flächen, Schlieren) vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der jeweiligen Reinigungsarbeiten schriftlich (z. B. per E-Mail, idealerweise mit Fotodokumentation) anzuzeigen. Spätere Reklamationen bezüglich solcher offensichtlicher Mängel können aufgrund der zwischenzeitlichen Nutzung und natürlichen Verschmutzung nicht mehr berücksichtigt werden.
  3. Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen hat der Auftragnehmer das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung). Verweigert der Auftraggeber diese Nachbesserung, entfällt der Anspruch auf Gebührenminderung.

§ 7a Zugang zur Nacherfüllung

  1. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Prüfung gerügter Mängel und zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten zu gewähren.
  2. Verweigert der Auftraggeber schuldhaft den Zugang oder die Durchführung der Nacherfüllung, entfallen Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz insoweit, als die Mangelbeseitigung hierdurch unmöglich gemacht wird.

§ 7b Gefahrübergang und Schutz der Leistung

  1. Mit Beendigung der jeweiligen Reinigungsarbeiten geht die Gefahr der zufälligen Verschmutzung oder Beschädigung der gereinigten Flächen auf den Auftraggeber über.
  2. Schäden oder Verschmutzungen, die nach Beendigung der Reinigung durch Dritte, Haustiere, geöffnete Fenster (z.B. Witterungseinflüsse) oder durch die Nutzung des Auftraggebers entstehen, begründen keinen Mangel der Reinigungsleistung.

§ 8 Haftung und Schadensersatz

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Auftragnehmer verfügt über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung.
  3. Schlüsselverlust: Bei Verlust von Schlüsseln, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber überlassen wurden, haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der Deckungssumme seiner Betriebshaftpflichtversicherung (Ersatz von Schlüsseln, Austausch der Schließanlage). Schäden durch Einbruch, die auf einen Schlüsselverlust zurückzuführen sind, sind nur gedeckt, wenn grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers nachgewiesen wird.
  4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber seiner Hinweispflicht bzgl. empfindlicher Materialien (siehe § 4 Abs. 4) nicht nachgekommen ist.

§ 9 Abwerbeverbot / Kundenschutz

Dem Auftraggeber ist es untersagt, Mitarbeiter des Auftragnehmers (Reinigungs- und Pflegekräfte) während der Dauer des Vertragsverhältnisses sowie bis zu 6 Monate nach dessen Beendigung abzuwerben, direkt oder indirekt selbst zu beschäftigen oder in privater Form (z. B. als Minijob) zu beauftragen. Bei einem Verstoß gegen dieses Abwerbeverbot behält sich der Auftragnehmer die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen und privaten Informationen sowie Abläufe in den Räumlichkeiten des Auftraggebers strengstes Stillschweigen zu bewahren.
  2. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Rechnungsstellung gemäß den geltenden Datenschutzrichtlinien (DSGVO) erhoben und gespeichert. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar unter https://putzengel-ohv.de/datenschutz.

§ 11 Streitbeilegung (VSBG)

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 12 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Leegebruch) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gegenüber Unternehmern (B2B) wird die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gegenüber Verbrauchern (B2C) gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).

§ 12a Form von Erklärungen, Vertragsänderungen und Nebenabreden

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  2. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Formklausel selbst.
  3. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen der Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

Die Putzengel
 Inh. Jennifer Artz
 Straße der Jungen Pioniere 66
 16767 Leegebruch
 Telefon: 03304 / 2086238
 E-Mail: die-putzengel@gmx.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wertersatz bei Dienstleistungen

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung (z. B. die Reinigungsarbeiten) während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen:

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)

An:

Die Putzengel
 Inh. Jennifer Artz
 Straße der Jungen Pioniere 66
 16767 Leegebruch
 E-Mail: die-putzengel@gmx.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (z. B. Gebäudereinigung) (*):

Beauftragt am (*):

Erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum: ______________

(*) Unzutreffendes streichen.